Wo gilt die Beförderungspflicht?
Die Beförderungspflicht ist eine gesetzliche Vorgabe für Taxiunternehmen und Fahrer. Sie besagt, dass ein Taxi alle Fahrgäste innerhalb des Pflichtfahrgebiets mitnehmen muss, solange kein Ausschlussgrund vorliegt. Dieses Pflichtfahrgebiet wird von den zuständigen Behörden festgelegt und umfasst in der Regel das Stadtgebiet oder die Region, in der das Taxiunternehmen tätig ist.
Warum gibt es die Beförderungspflicht?
Die Beförderungspflicht sorgt dafür, dass Taxis eine verlässliche Mobilitätslösung für alle Bürgerinnen und Bürger bieten. Sie stellt sicher, dass niemand diskriminiert oder grundlos abgewiesen wird. Besonders in Gebieten, in denen der öffentliche Nahverkehr eingeschränkt ist, spielt das Taxi eine wichtige Rolle.
1. Pflicht zur Mitnahme von Fahrgästen
Ein Taxifahrer darf eine Beförderung nur unter bestimmten Bedingungen verweigern, zum Beispiel wenn:
- Der Fahrgast aggressiv oder betrunken ist.
- Die Fahrt eine Gefahr für den Fahrer oder das Fahrzeug darstellt.
- Das Fahrzeug bereits besetzt ist.
2. Verpflichtung zur Einhaltung des Pflichtfahrgebiets
Innerhalb des Pflichtfahrgebiets muss der Taxifahrer jede Fahrt annehmen. Das bedeutet:
- Egal, ob eine kurze oder lange Strecke, die Fahrt muss durchgeführt werden.
- Die Beförderung muss auch dann erfolgen, wenn sie für den Taxifahrer wirtschaftlich nicht attraktiv ist.
- Der Fahrgast hat das Recht, sich das Ziel innerhalb des Pflichtfahrgebiets frei auszuwählen.
3. Tarifpflicht – Einheitliche Preise für alle Fahrgäste
Zusätzlich zur Beförderungspflicht gilt in den meisten Regionen die Tarifpflicht. Das bedeutet, dass:
- Nur die behördlich festgelegten Taxitarife angewendet werden dürfen.
- Es keine freien Preisverhandlungen zwischen Fahrgast und Fahrer gibt.
- Der Fahrpreis nach der offiziellen Taxiuhr berechnet wird.
Welche Ausnahmen gibt es?
Obwohl die Beförderungspflicht grundsätzlich gilt, gibt es einige Ausnahmen:
- Außerhalb des Pflichtfahrgebiets kann ein Fahrer eine Beförderung ablehnen.
- Bei Vorbestellungen kann der Unternehmer selbst entscheiden, ob er die Fahrt annimmt.
- Ein Taxiunternehmen kann sich auf besondere Beförderungsbedingungen wie Krankentransporte oder Großraumfahrten spezialisieren.
Fazit
Die Beförderungspflicht innerhalb des Pflichtfahrgebiets stellt sicher, dass Taxidienste zuverlässig und für alle Menschen zugänglich sind. Gleichzeitig unterliegen Taxiunternehmen festen Vorgaben, um eine faire und sichere Personenbeförderung zu gewährleisten. Wer Taxi fährt, hat damit Anspruch auf eine Beförderung – es sei denn, es gibt berechtigte Ausschlussgründe.
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