Die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt
Nachdem die Gewerbeanmeldung erfolgt ist und die notwendigen Genehmigungen für das Taxi- oder Mietwagenunternehmen beantragt wurden, folgt ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit: die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt.
Jeder Unternehmer, der ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen möchte, muss sich beim zuständigen Finanzamt anmelden. Ohne diese Anmeldung können die steuerlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt werden.
Warum ist die Anmeldung beim Finanzamt notwendig?
Das Finanzamt muss darüber informiert werden, dass Sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Nur so kann die Behörde feststellen, welche steuerlichen Pflichten für Ihr Unternehmen gelten.
Die steuerliche Anmeldung dient dazu, wichtige Informationen über Ihr zukünftiges Unternehmen zu erfassen. Auf Grundlage dieser Angaben entscheidet das Finanzamt unter anderem, wie Ihr Unternehmen steuerlich behandelt wird.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Für die Anmeldung müssen verschiedene Formulare ausgefüllt werden. Das wichtigste Dokument ist der sogenannte „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“.
In diesem Fragebogen werden zahlreiche Angaben zu Ihrem Unternehmen abgefragt. Dazu gehören beispielsweise:
- Persönliche Daten des Unternehmers
- Anschrift des Unternehmens
- Art der Tätigkeit
- Beginn der selbstständigen Tätigkeit
- Bankverbindung
- Angaben zur erwarteten Geschäftsentwicklung
Alle Angaben sollten sorgfältig und wahrheitsgemäß gemacht werden.
Schätzung des voraussichtlichen Umsatzes
Ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Anmeldung ist die Schätzung des Umsatzes.
Das Finanzamt möchte wissen, welchen Umsatz Sie im laufenden Geschäftsjahr erwarten. Außerdem müssen Sie angeben, welchen Umsatz Sie im folgenden Jahr voraussichtlich erzielen werden.
Der Umsatz umfasst alle Einnahmen, die Ihr Unternehmen durch die Beförderung von Fahrgästen oder andere betriebliche Leistungen erzielt.
Da Ihr Unternehmen zu diesem Zeitpunkt meist noch nicht lange besteht, können Sie die tatsächlichen Zahlen noch nicht kennen. Deshalb handelt es sich lediglich um eine Schätzung.
Das Finanzamt erwartet keine exakten Werte. Wichtig ist jedoch, dass die Angaben möglichst realistisch und nachvollziehbar sind.
Schätzung des voraussichtlichen Gewinns
Neben dem Umsatz müssen Sie auch Ihren voraussichtlichen Gewinn angeben.
Der Gewinn ist nicht mit dem Umsatz gleichzusetzen.
Der Umsatz beschreibt die gesamten Einnahmen des Unternehmens.
Der Gewinn ergibt sich erst dann, wenn von den Einnahmen alle betrieblichen Ausgaben abgezogen werden.
Zu den typischen Ausgaben eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens gehören beispielsweise:
- Kraftstoffkosten
- Versicherungen
- Fahrzeugreparaturen
- Wartungskosten
- Leasingraten
- Telefonkosten
- Bürokosten
- Steuerberatungskosten
Auch beim Gewinn handelt es sich zu Beginn lediglich um eine persönliche Einschätzung.
Die Angaben beruhen auf Ihren eigenen Schätzungen
Viele Existenzgründer machen sich Sorgen, weil sie die zukünftigen Zahlen noch nicht genau kennen.
Das ist völlig normal.
Das Finanzamt weiß, dass ein neu gegründetes Unternehmen noch keine verlässlichen Geschäftszahlen vorweisen kann. Deshalb basieren die Angaben zunächst auf den eigenen Erwartungen und Einschätzungen des Unternehmers.
Wichtig ist lediglich, dass die Angaben ehrlich, plausibel und realistisch sind.
Steuerliche Einstufung des Unternehmens
Auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben nimmt das Finanzamt eine erste steuerliche Einstufung vor.
Dabei werden insbesondere die erwarteten Umsätze und Gewinne berücksichtigt.
Je nach Größe und Umfang der geplanten Geschäftstätigkeit kann das Unternehmen beispielsweise als kleiner Gewerbebetrieb oder als regulärer Gewerbebetrieb eingestuft werden.
Die steuerliche Behandlung richtet sich dabei nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften und den von Ihnen angegebenen Zahlen.
Deshalb sollten die Schätzungen sorgfältig vorgenommen werden.
Bedeutung für die Taxi- und Mietwagenprüfung
Die steuerliche Anmeldung gehört zu den grundlegenden Kenntnissen, die ein Taxi- oder Mietwagenunternehmer besitzen sollte.
Für die Prüfung sollten Sie insbesondere wissen:
- Nach der Gewerbeanmeldung muss eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt erfolgen.
- Hierfür müssen Formulare und Fragebögen ausgefüllt werden.
- Es müssen Angaben zum erwarteten Umsatz gemacht werden.
- Es müssen Angaben zum erwarteten Gewinn gemacht werden.
- Die Angaben beruhen zunächst auf Schätzungen des Unternehmers.
- Das Finanzamt verwendet diese Angaben für die steuerliche Einstufung des Unternehmens.
Prüfungsfrage
Frage: Welche Angaben müssen bei der steuerlichen Anmeldung gemacht werden?
Antwort: Insbesondere Angaben zum erwarteten Umsatz und zum erwarteten Gewinn im laufenden und im folgenden Geschäftsjahr.
Prüfungsfrage
Frage: Sind die Angaben zu Umsatz und Gewinn bereits endgültige Zahlen?
Antwort: Nein. Es handelt sich zunächst um Schätzungen und persönliche Einschätzungen des Unternehmers.
Merksatz
Nach der Gründung eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens muss eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt erfolgen. Dabei werden die voraussichtlichen Umsätze und Gewinne geschätzt, damit das Finanzamt die steuerliche Einstufung des Unternehmens vornehmen kann.













