Personenbeförderungsgesetz

Doppelgenehmigung für Taxi- und Mietwagenverkehr einfach erklärt

Was ist eine Doppelgenehmigung im Taxi- und Mietwagenverkehr?

Die Doppelgenehmigung ermöglicht es, dass ein Fahrzeug sowohl als Taxi als auch als Mietwagen eingesetzt wird. Diese Regelung gilt nur in Orten mit weniger als 50.000 Einwohnern und bietet Unternehmern mehr Flexibilität in ihrem Betrieb. Doch welche Bedingungen gelten, und worauf müssen Taxi- und Mietwagenbetreiber achten?

Wie funktioniert die Doppelgenehmigung?

Die Doppelgenehmigung erlaubt es, dass ein Pkw sowohl eine Taxikonzession als auch eine Mietwagengenehmigung erhält. Das bedeutet, dass das Fahrzeug je nach Bedarf als Taxi oder Mietwagen genutzt werden kann. Dadurch können Unternehmer flexibel auf die Nachfrage reagieren und wirtschaftlicher arbeiten.

Voraussetzungen für die Doppelgenehmigung

Damit ein Fahrzeug eine Doppelgenehmigung erhält, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Standortgröße: Die Stadt oder Gemeinde darf nicht mehr als 50.000 Einwohner haben.
  2. Einzelgenehmigungen: Die erforderlichen Genehmigungen für den Taxi- und Mietwagenverkehr müssen separat beantragt und genehmigt werden.
  3. Vorschriften beachten: Das Fahrzeug muss die spezifischen Vorgaben für beide Betriebsarten einhalten.

Unterschiede zwischen Taxi- und Mietwagenbetrieb

Auch wenn eine Doppelgenehmigung möglich ist, gibt es klare Regeln, wann das Fahrzeug als Taxi oder Mietwagen genutzt werden darf.

Taxi-Betrieb

  • Betriebspflicht: Taxis unterliegen der Betriebspflicht und müssen jederzeit verfügbar sein.
  • Bereitstellungsverbot: Taxis dürfen an Taxiständen auf Fahrgäste warten.
  • Tarifpflicht: Die Preise sind gesetzlich festgelegt und müssen eingehalten werden.

Mietwagen-Betrieb

  • Kein Bereitstellen: Mietwagen dürfen nicht an Taxiständen oder auf öffentlichen Plätzen auf Kunden warten.
  • Vorbestellungspflicht: Fahrten müssen im Voraus gebucht werden.
  • Freie Preisgestaltung: Im Gegensatz zu Taxis gibt es keine festen Tarife.

Vorteile der Doppelgenehmigung

Für Unternehmer bietet die Doppelgenehmigung einige Vorteile:

Flexibilität: Ein Fahrzeug kann je nach Nachfrage als Taxi oder Mietwagen eingesetzt werden.
Bessere Wirtschaftlichkeit: Die Möglichkeit, das Fahrzeug für beide Betriebsarten zu nutzen, kann Kosten senken.
Höhere Auslastung: Da sich Taxi- und Mietwagenbetrieb ergänzen, können Leerfahrten reduziert werden.

Wichtige Pflichten und gesetzliche Vorgaben

Obwohl die Doppelgenehmigung viele Vorteile bietet, gibt es gesetzliche Vorgaben, die unbedingt beachtet werden müssen:

📌 Klare Trennung: Während einer Schicht darf das Fahrzeug nicht gleichzeitig als Taxi und Mietwagen genutzt werden.
📌 Einhaltung der Betriebspflicht: Wird das Fahrzeug als Taxi eingesetzt, gilt die Betriebspflicht.
📌 Korrekte Abrechnung: Der Unternehmer muss genau dokumentieren, ob die Fahrt als Taxi- oder Mietwagenfahrt erfolgt ist.

Fazit

Die Doppelgenehmigung bietet Taxi- und Mietwagenunternehmern in kleineren Städten eine sinnvolle Möglichkeit, ihren Betrieb wirtschaftlicher und flexibler zu gestalten. Wer diese Option nutzen möchte, sollte sich über die gesetzlichen Vorschriften informieren und sicherstellen, dass alle betrieblichen Anforderungen eingehalten werden.


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Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

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Kommentare

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