Personenbeförderungsgesetz

Fahrpreisanzeiger defekt – Was muss der Taxifahrer tun?

Einleitung

Ein funktionierender Fahrpreisanzeiger ist für eine transparente und faire Abrechnung im Taxiverkehr unerlässlich. Doch was passiert, wenn das Taxameter während der Fahrt ausfällt? In einem solchen Fall muss der Taxifahrer bestimmte Vorschriften einhalten, um den Fahrgast korrekt über die Situation zu informieren und eine gerechte Abrechnung sicherzustellen.

Fahrpreisanzeiger fällt aus – das richtige Verhalten des Taxifahrers

1. Sofortige Information des Fahrgastes

Sobald der Fahrpreisanzeiger ausfällt, ist der Fahrgast unverzüglich darüber zu informieren. Transparenz steht hier an erster Stelle, damit der Kunde weiß, dass eine alternative Berechnungsmethode angewendet wird.

2. Berechnung des Beförderungsentgelts

Wenn das Taxameter nicht mehr funktioniert, wird der Fahrpreis auf Grundlage der gefahrenen Strecke berechnet. Diese Berechnung basiert auf dem offiziellen Taxitarif, den jede Stadt oder Kommune festlegt.

3. Mögliche Ursachen für einen defekten Fahrpreisanzeiger

Ein Taxameter kann aus verschiedenen Gründen ausfallen, darunter:

  • Technische Defekte wie Softwarefehler oder ein Stromausfall im Fahrzeug.
  • Mechanische Schäden, etwa durch Erschütterungen oder Störungen in der Verkabelung.
  • Externe Einflüsse, wie ein unerwarteter Kurzschluss oder eine fehlerhafte Verbindung zum Bordnetz.

4. Verpflichtung zur Reparatur

Ein defektes Taxameter muss sofort repariert werden. Taxifahrer dürfen nicht mehrere Fahrten ohne funktionierenden Fahrpreisanzeiger durchführen. In vielen Städten ist vorgeschrieben, dass das Fahrzeug erst wieder eingesetzt werden darf, wenn das Problem behoben ist.

5. Was kann der Fahrgast tun?

Falls der Fahrpreisanzeiger während der Fahrt ausfällt, kann der Fahrgast:

  • Sich vom Taxifahrer über die Berechnung des Fahrpreises aufklären lassen.
  • Eine Quittung verlangen, um die Fahrt und den berechneten Preis nachvollziehen zu können.
  • Unregelmäßigkeiten bei der zuständigen Behörde melden, falls Zweifel an der Korrektheit der Abrechnung bestehen.

Fazit

Ein defekter Fahrpreisanzeiger ist ein Ausnahmefall, doch für solche Situationen gibt es klare Regeln. Der Taxifahrer muss den Fahrgast sofort informieren und den Preis nach der gefahrenen Strecke berechnen. Zudem ist eine zeitnahe Reparatur des Taxameters Pflicht. Diese Maßnahmen sorgen für eine faire und transparente Preisgestaltung im Taxiverkehr.

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Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

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