Personenbeförderungsgesetz

Fahrpreisanzeiger im Taxi richtig einschalten

Wann darf der Fahrpreisanzeiger aktiviert werden?

Wer ein Taxi bestellt, sollte wissen, wann der Fahrpreisanzeiger eingeschaltet werden darf. Dies ist gesetzlich geregelt, um eine transparente und faire Abrechnung sicherzustellen. Der Fahrpreisanzeiger, auch Taxameter genannt, zeigt den Fahrpreis in Echtzeit an und darf nicht willkürlich aktiviert werden.

1. Fahrtantritt: Wann wird der Fahrpreisanzeiger eingeschaltet?

Grundsätzlich gilt: Der Fahrpreisanzeiger muss bei Fahrtantritt eingeschaltet werden. Sobald der Fahrgast ins Taxi steigt und die Fahrt beginnt, startet das Taxameter automatisch mit der Berechnung des Fahrpreises. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Abrechnung.

2. Telefonisch bestellte Taxis: Besondere Regelungen

Wenn das Taxi telefonisch bestellt wurde, gibt es eine besondere Regel: Der Fahrpreisanzeiger wird bereits an der Bestelladresse eingeschaltet. Das bedeutet, dass der Fahrpreis ab dem Moment berechnet wird, in dem das Taxi am Abholort ankommt. Wichtig ist, dass der Besteller unverzüglich über die Ankunft informiert wird. So hat er die Möglichkeit, das Taxi pünktlich in Anspruch zu nehmen.

3. Vorbestellte Taxis: Ab wann beginnt die Berechnung?

Bei Vorbestellungen gelten ebenfalls klare Vorgaben. Der Fahrpreisanzeiger darf erst ab der angegebenen Abholzeit eingeschaltet werden. Kommt das Taxi zu früh an, darf es den Fahrpreis nicht vorher berechnen. So wird sichergestellt, dass der Kunde nur für die tatsächlich vereinbarte Zeit und Strecke zahlt.

4. Warum sind diese Regeln wichtig?

Die Regelungen zur Aktivierung des Fahrpreisanzeigers dienen mehreren Zwecken:

  • Transparenz: Der Fahrgast kann sicher sein, dass der Fahrpreis korrekt berechnet wird.
  • Fairness: Der Fahrpreis startet nicht zu früh, sodass keine unnötigen Kosten entstehen.
  • Kundenfreundlichkeit: Der Besteller wird informiert, wenn das Taxi da ist, um Wartezeiten zu vermeiden.

5. Was passiert bei Missachtung der Vorschriften?

Taxifahrer, die den Fahrpreisanzeiger zu früh einschalten, verstoßen gegen die gesetzlichen Vorschriften. In solchen Fällen kann es zu Beschwerden oder sogar Sanktionen kommen. Fahrgäste sollten darauf achten, dass das Taxameter erst dann aktiviert wird, wenn es erlaubt ist.

Fazit: Klare Vorgaben für den Fahrpreisanzeiger

Der Fahrpreisanzeiger muss bei Fahrtantritt eingeschaltet werden. Bei telefonischen Bestellungen startet er an der Bestelladresse, bei Vorbestellungen erst zur angegebenen Uhrzeit. Diese Regeln sorgen für eine transparente und faire Preisgestaltung im Taxiverkehr.

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Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

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