Welche persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Genehmigung für den Taxi- oder Mietwagenverkehr erteilt werden kann?
Einleitung
Wer ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen betreiben möchte, benötigt eine behördliche Genehmigung. Doch welche persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Genehmigung für den Taxi- oder Mietwagenverkehr erteilt werden kann? Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen Antragsteller finanzielle Stabilität nachweisen, ihre persönliche Zuverlässigkeit belegen und ihre fachliche Eignung nachweisen. In diesem Beitrag erfahren Sie detailliert, welche Anforderungen erfüllt werden müssen.
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Jeder Antragsteller muss nachweisen, dass sein Unternehmen wirtschaftlich tragfähig ist. Die Behörde prüft hierzu verschiedene finanzielle Aspekte:
- Eigenkapitalnachweis: Mindestens 2.250 € pro Fahrzeug
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts: Keine Steuerschulden
- Bankauskunft oder Jahresabschluss: Nachweis der wirtschaftlichen Stabilität
- Versicherungsnachweise: Eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug und eine Betriebshaftpflichtversicherung sind erforderlich
Ohne ausreichende finanzielle Mittel wird die Genehmigung nicht erteilt.
2. Persönliche Zuverlässigkeit
Die Behörde stellt sicher, dass Antragsteller keine gravierenden Verstöße oder Vergehen in der Vergangenheit haben. Dazu werden verschiedene Nachweise verlangt:
- Führungszeugnis: Darf nicht älter als drei Monate sein
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER): Keine schwerwiegenden Verkehrsdelikte
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse: Bestätigt, dass Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt wurden
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft: Nachweis, dass alle notwendigen Abgaben entrichtet wurden
Sollte eine Person als unzuverlässig eingestuft werden, wird die Genehmigung verweigert.
3. Fachliche Eignung
Zusätzlich zur finanziellen und persönlichen Zuverlässigkeit muss der Antragsteller oder eine bestellte Geschäftsführungsperson die fachliche Eignung nachweisen. Dies geschieht durch:
- IHK-Prüfung zur fachlichen Eignung
- Nachweis einer mindestens dreijährigen leitenden Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen
- Sachkundenachweis für den gewerblichen Straßenpersonenverkehr
Sollten diese Nachweise fehlen, kann die Genehmigung nicht erteilt werden.
Fazit
Um eine Genehmigung für den Taxi- oder Mietwagenverkehr zu erhalten, müssen Antragsteller finanzielle Sicherheit nachweisen, ihre persönliche Zuverlässigkeit belegen und ihre fachliche Qualifikation unter Beweis stellen. Eine vollständige und fehlerfreie Antragstellung beschleunigt den Genehmigungsprozess erheblich.
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