Schlagwort: Mietwagen Betriebssitz
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Mietwagenverkehr und seine Besonderheiten im Personenbeförderungsrecht
Was ist unter „Mietwagenverkehr“ zu verstehen? Der Mietwagenverkehr ist eine Form des gewerblichen Personenverkehrs, die sich deutlich vom Taxiverkehr unterscheidet. Mietwagen sind Fahrzeuge, die ausschließlich auf vorherige Bestellung durch Fahrgäste genutzt werden dürfen. Im Gegensatz zu Taxis haben sie keine Betriebspflicht und unterliegen anderen gesetzlichen Regelungen. Unterschied zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr Mietwagen bieten eine flexible
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Bedeutung des Betriebssitzes im Taxiverkehr
Was ist der Betriebssitz? Der Betriebssitz ist der geschäftliche Standort eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens innerhalb der Gemeinde, in der die Genehmigung erteilt wurde. Dieser Standort ist im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) festgelegt und beeinflusst, wo ein Taxi oder Mietwagen seinen Betrieb ausführen darf. Gesetzliche Grundlagen für den Betriebssitz Laut PBefG muss jedes Taxi- oder Mietwagenunternehmen einen festen







