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  • Wo Taxen laut PBefG bereitstehen dürfen

    Wo Taxen laut PBefG bereitstehen dürfen

    Gesetzliche Vorgaben für Taxi-Standplätze Taxen unterliegen in Deutschland klaren gesetzlichen Vorschriften. Nach § 47 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) dürfen Taxis nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der das Unternehmen seinen Betriebssitz hat. Diese Regelung soll einen fairen Wettbewerb sichern und verhindern, dass Taxis außerhalb ihres Konzessionsgebiets Fahrgäste aufnehmen. Was bedeutet „Bereithalten“? Das Bereithalten…

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