Wer sind die Vertragsparteien im Beförderungsvertrag?
Der Beförderungsvertrag ist die rechtliche Grundlage für eine Taxi- oder Mietwagenfahrt. Sobald ein Fahrgast in ein Taxi steigt und die Beförderung in Anspruch nimmt, entsteht ein Vertrag zwischen zwei Parteien.
Die Vertragsparteien sind:
- Der Fahrgast – die Person, die die Beförderung wünscht und den Fahrpreis zahlt.
- Der Taxiunternehmer oder Mietwagenunternehmer – das Unternehmen, das die Fahrt anbietet und durchführt.
Welche Pflichten ergeben sich für die Vertragsparteien?
Pflichten des Taxi- oder Mietwagenunternehmens
Der Unternehmer verpflichtet sich dazu:
- Den Fahrgast sicher und zuverlässig zum Ziel zu bringen.
- Die Fahrt nach den gültigen Tarifbestimmungen abzurechnen.
- Ein verkehrssicheres und gepflegtes Fahrzeug bereitzustellen.
- Die gesetzlichen Beförderungsbedingungen einzuhalten.
Pflichten des Fahrgasts
Der Fahrgast muss:
- Den vereinbarten Fahrpreis zahlen.
- Die allgemeinen Verhaltensregeln im Fahrzeug beachten.
- Den Fahrer nicht bei der Fahrt stören oder behindern.
Wann kommt der Beförderungsvertrag zustande?
Der Vertrag wird geschlossen, sobald der Fahrgast das Taxi oder den Mietwagen betritt und der Fahrer die Beförderung akzeptiert. Es ist kein schriftlicher Vertrag erforderlich – der Vertrag entsteht mündlich oder durch schlüssiges Handeln.
Unterschiede zwischen Taxi und Mietwagen
- Taxis haben eine Beförderungspflicht. Sie müssen Fahrgäste innerhalb ihres Pflichtfahrgebiets befördern.
- Mietwagen unterliegen keiner Beförderungspflicht. Sie dürfen nur vorbestellte Fahrten durchführen.
Fazit: Klare Regelungen für eine sichere Beförderung
Der Beförderungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Taxiunternehmern und Fahrgästen. Beide Seiten müssen sich an die geltenden Vorschriften halten, um eine reibungslose und sichere Fahrt zu gewährleisten.
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