Übersicht über die 10 Unterabschnitte von Abschnitt 1:
- Was ist eine Konzessionsurkunde und warum braucht ihr sie?
- Der Gang zum Finanzamt: Wie melde ich mein Gewerbe steuerlich an?
- Wichtige Formulare und Angaben bei der steuerlichen Anmeldung
- Die Angabe von erwarteten Umsätzen und Gewinnen – Schätzung und Bedeutung
- Einordnung als Kleinstgewerbetreibender oder Gewerbetreibender
- Unterschied zwischen Minderkaufmann/Vollkaufmann und aktueller Rechtslage
- Überblick über gesetzliche Buchführungspflichten
- Einführung ins Kassenbuch und andere Aufzeichnungsarten
- Inventarbücher und Personalkonten – ab wann sind diese erforderlich
- Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) – Grundlagen der Gewinnermittlung
1.1 Was ist eine Konzessionsurkunde und warum braucht ihr sie?
Die Konzessionsurkunde ist die behördliche Erlaubnis, ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen zu betreiben. Ohne diese Urkunde dürft ihr keine Fahrgäste entgeltlich befördern. Sie wird von der jeweils zuständigen Behörde der Stadt oder des Landkreises (oft das Ordnungsamt oder Straßenverkehrsamt) ausgestellt. Um die Konzession zu erhalten, müsst ihr bestimmte persönliche, fachliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen (z. B. Zuverlässigkeit, Führungszeugnis, Nachweis finanzieller Mittel, Versicherung für eure Fahrzeuge usw.). Ohne Konzessionsurkunde: Keine Aufnahme des Betriebs!
1.2 Der Gang zum Finanzamt: Wie melde ich mein Gewerbe steuerlich an?
Nachdem ihr die Konzession habt, meldet ihr euer Gewerbe beim Finanzamt an. Das ist der steuerliche Start eurer Selbständigkeit. Ihr besucht das zuständige Finanzamt (persönlich, postalisch oder oft online) und füllt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
Hierbei gebt ihr an:
- Persönliche Daten
- Art der Tätigkeit (z.B. gewerbliche Personenbeförderung/Taxis)
- Beginn der Tätigkeit
- Anschrift, Kontaktdaten
- Steuernummer (bzw. Wunsch, dass eine neue vergeben wird)
Bei Fragen hilft das Finanzamt tatsächlich weiter.
1.3 Wichtige Formulare und Angaben bei der steuerlichen Anmeldung
Das zentrale Formular ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Bundesformular). Hier sind folgende Punkte entscheidend:
- Erwarteter Jahresumsatz (Einnahmen, die ihr aus dem Betrieb eures Unternehmens erwartet – getrennt nach dem ersten und dem zweiten Jahr)
- Erwarteter Jahresgewinn (nach Abzug aller betrieblichen Ausgaben)
- Weitere Angaben (z.B. Name des Unternehmens, Gesellschafter, Bankverbindung, steuerliche Verhältnisse)
Diese Schätzwerte sind wichtig für die Festsetzung eventueller Steuervorauszahlungen.
1.4 Die Angabe von erwarteten Umsätzen und Gewinnen – Schätzung und Bedeutung
Ihr müsst eurer steuerlichen Anmeldung eine realistische Schätzung eurer Umsätze und Gewinne hinzufügen, weil das Finanzamt danach beurteilt, wie hoch eure Einkommensteuer-Vorauszahlungen (“Steuervorauszahlungen”) ausfallen.
Beachte:
- Die Angaben müsst ihr nach bestem Wissen und Gewissen schätzen. Es sind EINSCHÄTZUNGEN, nicht endgültige Werte.
- Im laufenden Jahr könnt ihr Änderungen melden, falls sich eure Erwartungen ändern.
Dieser Punkt ist besonders wichtig, weil davon Steuer-Vorauszahlungen und die Einordnung eures Betriebs abhängen.
1.5 Einordnung als Kleinstgewerbetreibender oder Gewerbetreibender
Das Finanzamt prüft mit euren Angaben, welche gesetzlichen und steuerlichen Regeln für euch gelten.
Kleinstgewerbetreibende
- Gewinn unter 60.000 Euro und Umsatz unter 600.000 Euro im Jahr
- Früher: „Minderkaufmann“
- Euch treffen vereinfachte Buchführungspflichten
Gewerbetreibende
- Gewinn über 60.000 Euro oder Umsatz über 600.000 Euro
- Früher: „Vollkaufmann“
- Ihr müsst nach den Normen des Handelsgesetzbuchs (HGB) doppelte Buchführung machen
1.6 Unterschied zwischen Minderkaufmann/Vollkaufmann und aktueller Rechtslage
Früher galten die Begriffe Minderkaufmann (vereinfachte Buchführung) und Vollkaufmann (strenge Buchführung nach HGB). Heute verwendet man meist:
- Kleinstgewerbetreibender (vereinfachte Buchführung)
- Gewerbetreibender (doppelte Buchführung nach Handelsgesetzbuch)
Für die meisten Einzelfahrer und kleine Betriebe gilt die vereinfachte Buchführungspflicht nach Steuerrecht (Abgabenordnung).
1.7 Überblick über gesetzliche Buchführungspflichten
Kleinstgewerbetreibende/Minderkaufleute:
- Müssen ein Kassenbuch führen,
- Buchungsbelege (Einnahmen/Ausgaben) aufbewahren,
- Am Jahresende eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) fertigen.
Gewerbetreibende/Vollkaufleute:
- Müssen nach HGB doppelte Buchführung und Bilanzierung betreiben (meist nicht relevant für Einzelunternehmen im Taxigewerbe).
1.8 Einführung ins Kassenbuch und andere Aufzeichnungsarten
Das Kassenbuch ist das Hauptbuch für Bareinnahmen und -ausgaben:
- Jeder Zahlungsvorgang (Einnahme oder Ausgabe) muss einzeln und täglich mit Datum, Betrag und Zweck eingetragen werden.
- Extrabelege für jede Buchung aufheben (Quittungen, Fahrberichte, Kassenbelege).
Unbare Vorgänge (z.B. Überweisungen) werden meist im sogenannten Bankbuch festgehalten (Kontoauszüge, Ein- und Ausgänge übers Konto).
1.9 Inventarbücher und Personalkonten – ab wann sind diese erforderlich
Inventarbuch:
Erforderlich, sobald ihr einen größeren Bestand an betrieblichem Anlagevermögen habt (Fahrzeuge, Taxameter, Büroausstattung etc.).
Jeder Gegenstand, der länger als ein Jahr genutzt wird, sollte hier gelistet sein.
Personalkonten:
Notwendig, sobald Personal beschäftigt wird (Fahrer, Büroangestellte usw.).
Hier werden Lohn, Sozialabgaben etc. dokumentiert.
1.10 Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) – Grundlagen der Gewinnermittlung
EÜR ist die einfachste Form der betrieblichen Gewinnermittlung:
- Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn
- Keine Bilanz, sondern einfache Gegenüberstellung
- Alle betrieblichen Einnahmen erfassen
- Alle betrieblichen Ausgaben erfassen (einschl. betriebl. Steuern, aber keine privaten Steuern oder Ausgaben!)
Beispiele für Einnahmen:
- Fahrgeldeinnahmen
- Trinkgelder
- Erlöse aus Zusatzleistungen (z. B. Kurierfahrten)
Beispiele für Ausgaben:
- Fahrzeugkosten (Treibstoff, Wartung, Versicherung, Kfz-Steuer)
- Kosten für Büro, Funk, Werbung
- Personalkosten (Gehälter)
- Betriebliche Steuern (z.B. Kfz-Steuer; Gewerbesteuer nur, wenn nicht auf Einkommensteuer angerechnet)
Zusammenfassung Abschnitt 1:
Du kennst jetzt…
- Die notwendigen Schritte von der Konzession bis zur Anmeldung beim Finanzamt.
- Welche Informationen du abgeben musst und warum.
- Wie du steuerlich eingeordnet wirst und was das für deine Buchführung bedeutet.
- Die wichtigsten Bücher (Kassenbuch, Inventarbuch etc.) und Unterlagen, die du für deine Tätigkeit brauchst.
- Grundprinzip der Einnahmenüberschussrechnung und damit der jährlichen Gewinnermittlung.














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