Voraussetzungen für eine Taxi-Genehmigung unabhängig vom Unternehmer
Wer im gewerblichen Personenverkehr tätig sein möchte, benötigt eine behördliche Genehmigung. Neben den Anforderungen an den Unternehmer selbst gibt es weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Diese sind von externen Faktoren abhängig und spielen eine entscheidende Rolle für die Erteilung einer Taxi-Genehmigung.
Öffentlicher Verkehrsbedarf als Grundlage
Eine Taxi-Genehmigung wird nicht unbegrenzt vergeben. Die zuständige Genehmigungsbehörde prüft, ob ein öffentliches Verkehrsinteresse besteht. Falls bereits ausreichend Taxis in einer Region vorhanden sind, kann eine neue Konzession abgelehnt werden.
Erfüllung der Betriebspflichten
Jeder Taxi-Betrieb muss sich an die gesetzlichen Betriebspflichten halten. Dazu gehören:
- Beförderungspflicht: Jeder Fahrgast muss innerhalb des Pflichtfahrgebiets befördert werden.
- Tarifpflicht: Fahrpreise sind behördlich festgelegt und müssen eingehalten werden.
- Betriebspflicht: Eine Mindestanzahl an Fahrzeugen muss in bestimmten Zeiten verfügbar sein.
Die Nichterfüllung dieser Vorgaben kann dazu führen, dass die Genehmigung nicht erteilt oder entzogen wird.
Geeignete Fahrzeuge für den Taxibetrieb
Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dazu gehören:
- Einwandfreier technischer Zustand
- Ausstattung gemäß den Anforderungen der Genehmigungsbehörde (z. B. Taxameter, Funkverbindung)
- Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen
- Umweltauflagen und Emissionsgrenzwerte
Versicherungsschutz für den Taxiverkehr
Ein Taxi-Unternehmen benötigt spezielle Versicherungen, darunter:
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und sichert Schäden an Dritten ab.
- Insassen-Unfallversicherung: Deckt Personenschäden für Fahrgäste und Fahrer.
- Betriebshaftpflicht: Ergänzender Schutz für unternehmerische Risiken.
Ohne entsprechenden Versicherungsschutz kann eine Genehmigung nicht erteilt werden.
Geeigneter Betriebsstandort
Ein Taxi-Betrieb benötigt eine Betriebsstätte, die bestimmten Anforderungen genügt. Dazu zählen:
- Geschäftsräume mit Erreichbarkeit für Kunden und Behörden
- Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge
- Erfüllung der behördlichen Auflagen für den Standort
Fazit
Neben der persönlichen und finanziellen Eignung des Unternehmers gibt es weitere Bedingungen für eine Taxi-Genehmigung. Diese betreffen den öffentlichen Verkehrsbedarf, gesetzliche Betriebspflichten, die Fahrzeuganforderungen, den Versicherungsschutz und die Betriebsstätte. Wer ein Taxiunternehmen gründen möchte, sollte sich frühzeitig über diese Voraussetzungen informieren.
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