Personenbeförderungsgesetz

Wer Personen entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern will braucht eine Genehmigung

Genehmigungspflicht für die gewerbliche Personenbeförderung

Wer Personen entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern will, muss für die betreffende Verkehrsform eine Genehmigung haben. Diese Regelung gilt für Taxis, Mietwagen, Busse und andere gewerblich genutzte Fahrzeuge. Doch wer erteilt diese Genehmigung? Die Zuständigkeit liegt bei verschiedenen Behörden, abhängig von der Art des Verkehrs.

Welche Behörde erteilt die Genehmigung?

Die Genehmigung für den gewerblichen Personenverkehr wird von der zuständigen Verkehrsbehörde erteilt. Diese kann je nach Standort variieren:

🚖 Taxis und Mietwagen → Genehmigung durch die kommunale Verkehrsbehörde oder das Landratsamt
🚌 Linien- und Gelegenheitsverkehr mit Bussen → Genehmigung durch die Regierungspräsidien oder Landesbehörden
🚆 Schienenverkehr → Genehmigung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Voraussetzungen für die Genehmigung

Nicht jeder kann einfach eine Genehmigung zur Personenbeförderung beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Zuverlässigkeit des Antragstellers (keine relevanten Vorstrafen oder Verstöße gegen das Gewerberecht)
Fachliche Eignung (Nachweis durch eine IHK-Prüfung für den Personenverkehr)
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Nachweis ausreichender finanzieller Mittel)
Geeignete Fahrzeuge mit entsprechender Versicherung

Ohne diese Nachweise kann die Behörde den Antrag ablehnen.

Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?

Das Verfahren zur Erlangung einer Genehmigung umfasst mehrere Schritte:

1️⃣ Antragstellung bei der zuständigen Behörde
2️⃣ Prüfung der Unterlagen (Führungszeugnis, Fachkundenachweis, Finanzierungsnachweis)
3️⃣ Begutachtung der Fahrzeuge (technischer Zustand und Versicherungsschutz)
4️⃣ Erteilung der Genehmigung mit Auflagen

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen oder Monate dauern.

Besondere Vorschriften für Taxi- und Mietwagenunternehmer

Taxis und Mietwagen unterliegen dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Für Taxiunternehmen gelten zusätzlich Tarifpflichten, während Mietwagenunternehmen keine Fahrgäste ohne Vorbestellung aufnehmen dürfen.

📌 Taxiunternehmen: Verpflichtet, alle Fahrgäste zu befördern und feste Tarife einzuhalten.
📌 Mietwagenunternehmen: Keine Tarifpflicht, aber Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nach jeder Fahrt.

Unterschiede zwischen Genehmigung für Taxis und Mietwagen

MerkmalTaxiMietwagen
Genehmigungspflicht✅ Ja✅ Ja
Tarifbindung✅ Ja❌ Nein
Wartepflicht an Taxiständen✅ Erlaubt❌ Verboten
Fahrgastaufnahme ohne Bestellung✅ Ja❌ Nein

Fazit: Genehmigung ist Pflicht für den gewerblichen Personenverkehr

Wer gewerblich Personen befördern möchte, benötigt eine offizielle Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Ohne diese darf kein Taxi- oder Mietwagenbetrieb geführt werden. Die Anforderungen sind streng und sollen Sicherheit sowie fairen Wettbewerb gewährleisten.


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Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

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