Personenbeförderungsgesetz

Arten der Personenbeförderung nach dem PBefG

Welche Arten von Personenbeförderungen fallen unter die Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)?

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Deutschland regelt, wie Personen gegen Bezahlung befördert werden dürfen. Es sorgt für Sicherheit und Ordnung im Personenverkehr. Hier sind die Hauptarten von Beförderungen, die unter das PBefG fallen:

Taxiverkehr: Taxen sind Fahrzeuge, die ohne vorherige Bestellung bereitstehen und Personen gegen Bezahlung befördern. Es gibt spezielle Regeln für Taxen, wie Tarifbestimmungen und Versicherungspflicht.

Mietwagenverkehr: Mietwagen müssen vorher bestellt werden. Auch sie befördern Personen gegen Bezahlung. Es gibt Regeln für die Zulassung der Fahrzeuge und die Fahrerlaubnis.

Krankenbeförderung: Kranke oder verletzte Personen werden mit Krankenwagen transportiert. Hier gelten besondere Anforderungen an Fahrzeuge und Personal, um medizinische Versorgung sicherzustellen.

Schülerbeförderung: Schüler werden im Linienverkehr oder Gelegenheitsverkehr befördert. Es gibt besondere Sicherheitsstandards, um die Sicherheit der Schüler zu gewährleisten.

Ausflugsverkehr: Dies umfasst organisierte Touren, Ausflüge oder Veranstaltungen, bei denen Personen gegen Bezahlung befördert werden. Auch hier gelten Regeln für Fahrzeuge und Fahrer.

Nicht alle Arten von Beförderungen fallen unter das PBefG. Private Fahrten zwischen Freunden oder Familienmitgliedern sind zum Beispiel nicht betroffen. Die genauen Regeln können je nach Land variieren.

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